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Steuern Stundungsgesuch

Ist die Zahlung der Steuern innerhalb der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, so kann die Abteilung Finanzen Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung/Stundung) bewilligen.

Zahlungsfrist weniger als drei Monate:

Möchten Sie eine um max. 3 Monate längere Zahlungsfrist für die Steuern, dann können Sie diese telefonisch (062 746 80 24) oder per Mail (finanzen@vordemwald.ch) beantragen.

Bitte erwähnen Sie Ihre Adressnummer, die gewünschte Zahlungsfrist und falls Sie zusätzliche Einzahlungsscheine benötigen.

Zahlungsfrist mehr als drei Monate:

Benötigen Sie eine Zahlungsfrist für mehr als drei Monate, dann füllen Sie bitte ein Stundungsgesuch aus und reichen es an die Abteilung Finanzen ein.

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