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Adressauskunft

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des § 15 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Die Abteilung Einwohnerdienste ist für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich.

Für eine Auskunft benötigen wir:
  • schriftliche Anfrage
  • Interessensnachweis
  • adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.

Preis

20.00

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