Kopfzeile

Inhalt

Beglaubigung von Dokumenten

Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Originaldokument ebenfalls vorliegt. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt. Zudem kann ein Notar auch Beglaubigungen durchführen.

Zuständig für Beglaubigungen auf der Gemeinde ist der Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreterin.
Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin zur Beglaubigung:
062 746 80 20 oder gemeinde@vordemwald.ch

Preis

20.00

Zugehörige Objekte