Neuantrag für schul- und familienergänzende Kinderbetreuung
Um die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu fördern, unterstützen die Aargauer Gemeinden Eltern mit Beiträgen an die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung.
Grundsätzlich berechtigt sind Erziehungsberechtigte mit steuerrechtlichem Wohnsitz in einer Aargauer Gemeinde, die arbeitstätig sind, sich in Aus- oder Weiterbildung befinden, an einer Eingliederungsmassnhame teilnehmen oder eine IV-Rente beziehen.
Sie können den Neuantrag für schul- und familienergänzende Kinderbetreuung online einreichen.
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Name | Telefon | Kontakt |
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