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Abstimmungen und Wahlen

Stimmberechtigte sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr.

Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 21. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und via Zeitung und im Internet publiziert.

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