Gemeinderat
Der Gemeinderat ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er ist zuständig für die zweckmässige und fortschrittliche Organisation der Verwaltung.
Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde nach aussen und wird seinerseits durch den Gemeindeammann und den Gemeindeschreiber vertreten.
Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind.
Seine Aufgaben sind im Gemeindegesetz ausführlich geregelt (§ 37 Abs. 2 GG).
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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