Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG)
Der Gemeinderat ist der Meinung, mit dem Reglement, der Tarifordnung und den Ausführungsbestimmungen eine für Vordemwald angepasste und pragmatische Umsetzung gefunden zu haben, welche einerseits die Ziele des neuen Gesetzes erfüllt und andererseits für unsere Gemeinde tragbar ist.
Reglement und Beiträge der Gemeinde
Das Reglement sieht vor, dass die Erziehungsberechtigten ihren Anspruch auf Unterstützung jeweils bis zum März des folgenden Jahres unter Einreichung der Rechnungen geltend machen können. Unterstützt wird ein prozentualer Anteil der Kosten auf Basis des massgebenden Haushalteinkommens.
Für die Festsetzung der individuellen Subvention ist die Abteilung Finanzen zuständig. Der Entscheid kann an den Gemeinderat weitergezogen werden.
Im Gegensatz zu anderen Gemeinden wird auf den Abzug eines Sockelbetrags verzichtet. An die tatsächlichen Kosten wird eine Subvention in der Höhe von 40% bei einem massgebenden Haushaltseinkommen von 30'000 Franken gewährt, welche stufenweise auf 10% bei einem massgebenden Haushaltseinkommen von 100'000 Franken sinkt. Erziehungsberechtige mit einem massgebenden Haushaltseinkommen von über 100'000 Franken müssen die Kosten vollumfänglich selber tragen.
Bemessungsgrundlage für die Beträge der Gemeinde bildet das Bundesgesetz zur Prämienverbilligung der Krankenversicherung KVVG.
Für die Tagesfamilien gilt weiterhin das Reglement von Zofingen-Regio.
Der Erlass des Reglements und damit auch die Tarifstruktur fällt in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat schlägt vor, eine im Reglement definierte Anpassung des Tarifs höchstens alle 2 Jahre an den Gemeinderat zu delegieren. Dies stellt einen Kompromiss zwischen einer flexiblen Anpassung der Tarife und der Planbarkeit seitens Erziehungsberechtigten dar.
Beispiel Beitragsberechnung
Steuerbares Einkommen (Gemeinsam) |
58’370.00 |
+ Unterhalt Liegenschaft > Pauschale |
8’500.00 |
+ Einkauf 2. und 3. Säule |
6’000.00 |
+ Freiwillige Zuwendungen |
100.00 |
+ Zuwendungen an politische Parteien |
0.00 |
+ Verlustvorträge (Selbständige) |
0.00 |
+ Kleinverdienerabzug |
0.00 |
+ 20% des steuerbaren Einkommens |
0.00 |
Massgebendes Einkommen |
72’970.00 |
Beitragsberechnung
Maßgebendes Einkommen CHF 72‘970.00
- Gemeindebeitrag gemäß Tarif = 22%
Rechnung KiTa 44 Wochen x CHF 95 = CHF 4‘180
- Gemeindebeitrag = CHF 919.60
Zusätzliche Informationen
Das Kinderbetreuungsreglement finden Sie unter Reglemente und die Formulare bei den Publikationen.
Ihre Kontaktperson
Dieter Altenbach, Gemeinderat, Telefon 062 751 72 90, E-Mail dieter.altenbach@vordemwald.ch