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Abstimmungen und Wahlen

Stimmberechtigte sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellcouvert als Antwortcouvert verwendet werden. Die Wahl- und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelcouvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten und bei eingetragenen Partnerschaften erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.

Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 21. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und im Internet publiziert.

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Abstimmungen">www.vordemwald.ch/preview/de/politik/abstimmungenwahlen/">Abstimmungen und Wahlen Gemeinde Vordemwald

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