Pass
Am 1. März 2010 wurde der neue Schweizer Pass (Pass 10) eingeführt. Dieser biometrische Pass enthält einen Chip auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind.
Auch nach der Einführung des neuen Passes behalten die Pässe 06 und die Pässe 03 ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit. Wer also im Besitze eines gültigen Passes ist, muss nicht zwingend einen neuen Pass 10 beantragen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass jedes Land die Einreisebestimmungen für sein Territorium selber festlegt.
Biometrische Pässe und Kombiangebote (Pass und Identitäskarte) müssen ausschliesslich beim Passamt des Kantons in Aarau beantragt werden.
Antragsverfahren
Für die Beantragung des Passes 10 (neuer biometrischer Pass) oder des Kombiangebots ist die persönliche Vorsprache beim Passamt in Aarau unerlässlich. Eine vorgängige Terminvereinbarung (Antragstellung) ist zwingend. Dies kann beim Ausweiszentrum Aargau telefonisch oder via Web erfolgen.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt_Ausweiszentrum_gultig_ab_2021.pdf (PDF, 486.43 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Ausweiszentrum_gultig_ab_2021.pdf |
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