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Meldebestätigung

Seit dem 1. Mai 2009 heisst das Dokument, welches Sie als Quittung für die bei uns hinterlegten Dokumente (Heimatschein oder Heimatausweis) erhalten "Meldebestätigung für Hauptwohnsitz" oder "Meldebestätigung für Nebenwohnsitz". Vorher hiess dieses Dokument Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis und wurde mit dem Oberbegriff Schriftenempfangsschein zusammengefasst.

Die Meldebestätigung wird jedem Neuzuzüger als Quittung für den deponierten Heimatschein zugestellt. Ebenfalls wird dieses Dokument bei Erreichen der Volljährigkeit bei der Hinterlegung eines Heimatscheines zugestellt.

Bei einem Wegzug ist diese Bestätigung den Einwohnerdiensten abzugeben.

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