Generelle Informationen
Die Resultate von Bund, Kanton und Bezirk sehen Sie hier.
Easyvote
Easyvote stärkt einerseits das politische Interesse und die Bürgerpflicht. Dies geschieht durch die Förderung von Gesprächen sowie die Verbreitung von Informationen zu Abstimmungen, Wahlen und konkreten politischen Themen.
Andererseits will easyvote die Überforderung, die oft im Zusammenhang mit Abstimmungen und Wahlen auftritt, abbauen. Dies geschieht mit einfachen und neutralen Abstimmungs- und Wahlinformationen sowie mit politischer Bildung.
Mehr Informationen zu Easyvote und die erwähnten aktuellen Abstimmungs- und Wahlinformationen finden Sie hier.
Urne Öffnungszeiten
Ebenfalls ist eine Urne während den Gemeindeversammlungen aufgestellt, wenn gleichzeitg am Sonntag Abstimmungstag ist.
Urnenstandort
Poststrasse 2
4803 Vordemwald
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregisterführer persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettel in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (Porto geht zu Lasten der Gemeinde) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben oder es in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Der Brief muss mindesten vier Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- nicht das amtliche Antwortkuvert benutzt wird;
- das Antwortkuvert nicht in einem vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der
Gemeindeverwaltung eingeworfen worden ist oder verspätet eintrifft;
- der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist;
- die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert befinden